Terms & Conditions


1. Vertragsgegenstand und Anbieterinformationen

Die Auftragnehmerin betreibt unter http://foodculturemedia.newsmarket.com/ eine Medienplattform, auf der sie neben Beiträgen von Food Culture Media auch Informationen, Beiträge und crossmedial aufbereitete Stories fremder Dritter natürlicher oder juristischer Personen über die gesamte Prozesskette der Lebensmittelwirtschaft in digitaler Form (Fotos, Footage, Bewegtbilder, Text) speichert, öffentlich verbreitet und Journalisten sowie an Lebensmitteln Interessierten zur kostenlosen Ansicht / Abruf, Weiterverbreitung, Weiterleitung und zum Download anbietet.

Das zur Verfügung gestellte Material soll und darf kostenlos als Rohmaterial von Dritten (u.a. Journalisten) in jeder Art, jederzeit und überall rechtefrei verwendet werden. Dazu gehört auch die Bearbeitung, Verbreitung Sendung etc. (vgl. unten Ziffer 8).

Die Auftragnehmerin bietet Unternehmen und Verbänden zu aktuellen Themen digital fertig aufbereitetes Footage Material nach Abschluss dieser Vereinbarung durch die Auftragnehmerin auf ihrer Plattform http://foodculturemedia.newsmarket.com/ einzustellen und zur freien Recherche sowie zum freien Download zur Verfügung zu stellen.

Der Zugang zur Recherche und zum Download auf/von der Plattform der Auftragnehmerin ist frei und unbeschränkt. Nutzer müssen sich hierzu nicht registrieren.

Bei den aufgeschalteten Beiträgen handelt es sich ausschließlich (wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet) um Fremdbeiträge Dritter, die die Auftragnehmerin nicht kommentiert und/oder bearbeitet und/oder prüft.

Die auftraggebende Person trägt für Ihre Beiträge die volle und alleinige Haftung.

Die Auftragnehmerin wird ausdrücklich mit diesem Vertrag weder beauftragt noch verpflichtet den Beitrag inhaltlich und/oder rechtlich zu prüfen.

Einstellungen, Uploads, Bewertungen, Kommentare etc. sind durch Dritte nicht möglich.

Die Fremdbeiträge werden ohne Kommentar, so wie sie von der auftraggebenden Person abgeliefert werden, aufgeschaltet (Upload). Mit dem Upload übernimmt die Auftragnehmerin lediglich die Rechtsposition eines Vermittlers von Fremdbeiträgen der auftraggebenden Person. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, den anderen Vertragspartner rechtsgeschäftlich zu vertreten.

2. Vertragsleistung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich bis zu maximal sechs bereits vorhandene, fertig geschnittene und eventuell auch vertonte Beiträge pro Jahr im Sendeformat und/oder vorhandenes Footage-Material (zum Beispiel Hintergrundmaterial über ein Unternehmen) mit einer maximalen Ausgangslaufzeit von 15 Minuten (geschnitten und redaktionell aufbereitet) auf ihrem Portal http://foodculturemedia.newsmarket.com/ (Upload auf ihren Server) aufzuschalten und zur kostenlosen Recherche und zum kostenlosen Download auf der Grundlage dieser nachfolgenden Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, Beiträge, Fotos, Footage, Bewegtbilder, Texte etc. nach eigenem Ermessen für die Nutzung auf ihrem Portal http://foodculturemedia.newsmarket.com/ zuzulassen und/oder auszuschließen.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, Besucher und/oder sonstige Interessen für ihr Internetportal von der Nutzung auszuschließen, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Gestaltung ihres Internetportals im Rahmen der Ausrichtung gem. oben Ziffer 1 jederzeit anzupassen.

Die Auftragnehmerin gewährleistet keine Mindestverfügbarkeit.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt die Auftragnehmerin keine inhaltliche Gestaltung, rechtliche und/oder inhaltliche Überprüfung, Abänderung oder Aktualisierung der von der auftraggebenden Person übermittelten Beiträge.

Die auftraggebende Person hat auf eigene Kosten und Gefahr die Beiträge selbst zu erstellen, inhaltlich zu gestalten, rechtlich zu prüfen und der Auftragnehmerin Abänderungen und/ oder Aktualisierungen mit dem Auftrag diese auf der Plattform der Auftragnehmerin auszutauschen, zu übermitteln.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verschlagwortung, Kurzbeschreibung der Beiträge der auftraggebenden Person etc. vorzunehmen sowie Tags und Meta-Tags von den Beiträgen der auftraggebenden Person und betreffend der auftraggebenden Person auf ihrer Plattform und/oder im Beitrag einzurichten.

Die Auftragnehmerin ist in der Platzierung des Beitrages auf ihrer Plattform frei. Die auftraggebende Person erwirbt mit diesem Vertrag kein Recht auf eine bestimmte Platzierung ihrer jeweiligen Beiträge auf Plattform der Auftragnehmerin.

3. Verpflichtungen der auftraggebenden Person

Für den Upload eines Beitrags hat die auftraggebende Person der Auftragnehmerin einen Beitrag gemäß dem Beschrieb oben in Ziffern 1 und 2 in digitaler Form:

Codec

Präferiert: professionelle Intraframe Production-Codecs wie z.B. Apple ProRes, DNxHD

Delivery-Codecs wie z.B. h264 sind möglich

Bitrate: Möglichst hoch. Beispiel: 1080p25 h264: min. 15MBit

Color-Sampling präferiert: 4:4:4, 4:2:2

Farbauflösung präferiert: 10Bit

Auflösung

Full-HD (1920x1080)

2K (2048x1080)

Ultra HD (3840x2160)

DCI 4K (4096x2160)

Framerate

25P als Standardframerate
Alle anderen als Slow/Fast-Motion framerates.

Interlacing: Progressive (P) als Datei : mp4, .mov, .mxf die aktuell vor Übersendung mit einem gängigen Anti-Virusprogramm geprüft wurde zwei Werktage vor dem geplanten Uploadtermin bitte per ftp-upload, YouSendIt, WeTransfer oder vergleichbar nach Absprache abzuliefern .

Die auftraggebende Person gewährleistet, dass ihre Beiträge gemäß diesem Vertrag (insbesondere Nutzungsregelungen) und nach Recht und Gesetz sowie des Pressekodexes des Deutschen Presserates in der jeweils aktuellen Fassung http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/rechtmäßig gestaltet sind und der Inhalt nicht rechtswidrig ist. Die auftraggebende Person verpflichtet sich bei der Gestaltung und des Inhalts ihrer Beiträge gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzes, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtschutzes sowie des Wettbewerbsrechts und des Persönlichkeitsrechts einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.

Die auftraggebende Person räumt weiter der Auftragnehmerin die unten unter Ziffer 8 im Einzelnen aufgeführten Nutzungsrechte ein.

Die auftraggebende Person erklärt, dass sie bei den Beiträgen, Texten und Fotos ein ggf. bestehendes Urheberpersönlichkeitsrecht durch Nennung des jeweiligen Urhebers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beachtet hat.

Der Beitrag muss - wenn nicht selbst im Beitrag enthalten - jedenfalls mit einer unübersehbare Kennzeichnung als Footagematerial der auftraggebenden Person textlich auf der Plattform der Auftragnehmerin verbunden sein. In diesem Begleittext hat die auftraggebende Person unmissverständlich klarzustellen, dass es sich um ihren eigenen Beitrag handelt. Dementsprechend sind weiter eigene Ansprechpartner mit den Kontaktdaten anzugeben der Name bzw. die Firma der auftraggebenden Person, ihre Vertretungsberechtigten und ihre Rechtsform, Angaben zum Register, in das die Auftraggeberin eingetragen ist, mit Registernummer und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c AO sowie Adressangaben und Angabe des für den jeweiligen Beitrag presserechtlich Verantwortlichen bzw. Verantwortlicher im Sinne des § 55 Absatz 2 RStV sowie die Angaben nach § 5 TMG.

Die auftraggebende Person sichert mit diesem Vertrag zu, dass alle von ihr in und zu den jeweiligen Beiträgen gemachten Angaben wahr und vollständig sind.

Die Themen der bereitgestellten Inhalte müssen sich auf das Themenspektrum von Food Culture Media konzentrieren (siehe oben Ziffer 1). Untersagt ist die Veröffentlichung jede Form der Gewaltverherrlichung, Diffamierung, üblen Nachrede, jugendgefährdender Inhalte und Pornografie.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Beiträge, Texte und Fotos auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz und den Bedingungen dieses Vertrages zu überwachen. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bedenkliche Beiträge zurückzuweisen, zu sperren oder zu löschen.

Aufgrund der Art der Plattform der Auftragnehmerin ist Werbung für ein Produkt / eine Leistung der Auftraggeberin und/oder Werbung, die über eine reine Information und/oder Imagewerbung für die Auftraggeberin oder Dritte hinausgeht, in den Beiträgen nicht gestattet.

Sollte der Beitrag der auftraggebenden Person gesponsert sein, hat die auftraggebende Person dies durch deutlichen Hinweis im Beitrag selbst zu kennzeichnen.

4. Durchführung des Vertrages

Zur Durchführung dieses Vertrages benennt die auftraggebende Person einen zentralen Ansprechpartner für die Auftragnehmerin.

Die auftraggebende Person stellt der Auftragnehmerin den jeweiligen Beitrag spätestens zwei Tage vor dem Upload Termin in der oben näher beschrieben Form zur Verfügung. Bei top-aktuellen News-Beiträgen wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Mit dem Beitrag übermittelt die auftraggebende Person der Auftragnehmerin einen Begleittext mit ihren Anbieterinformationen (siehe oben Ziffer 3) und einem Kurzbeschrieb ihres Beitrages.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, diesen Begleittext neben oder über dem Beitrag auf ihrer Plattform zusammen mit dem Beitrag hochzuladen, zu platzieren und zu verbreiten sowie zum Download bereit zu halten.

Die auftraggebende Person räumt der Auftragnehmerin sämtliche für die auftragsgemäße Schaltung und den auftragsgemäßen Upload des Beitrages erforderlichen Rechte zur Online-Nutzung, Digitalisierung und Speicherung ein (siehe auch unten Ziffer 8).

Die Auftragnehmerin wird die Auftraggeberin über den erfolgten Upload umgehend per E-Mail informieren.

Die auftraggebende Person verpflichtet sich, die Integrationsleistung ihres Beitrages nebst Hyperlink, Kurzzusammenfassung etc. innerhalb der nächsten zwei Werktage nach Zugang der Mitteilung per e Mail abzunehmen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des jeweiligen Beitrages besteht nicht.

Die auftraggebende Person ist jederzeit berechtigt die Löschung ihres jeweiligen Beitrages von der Plattform der Auftragnehmerin zu verlangen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet diesen spätestens innerhalb von 2 Werktagen von ihrer Plattform zu löschen. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus jedoch zu keiner weiteren Löschung und/oder Veranlassung zur Löschung, z.B. in Caches, in Suchmaschinen etc. verpflichtet.

5. Nutzungs- und Vermarktungsrechte

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Plattform online und/oder in anderen Medien zu bewerben und dazu auch die auftraggebende Person namentlich als Kundin unter Verwendung ihres Namenszuges, Logos oder Marke zu nennen und diese für die Eigenwerbung zu nutzen. Die Auftragnehmerin kann dazu auch einzelne Beiträge der auftraggebenden Person ganz oder teilweise wiedergeben, kürzen, be- und verarbeiten.

Die auftraggebende Person ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages mit ihrer Nutzung der Plattform der Auftragnehmerin zu werben. Dies schließt das Recht ein, für diesen Zweck die Bezeichnung http://foodculturemedia.newsmarket.com/, Food Culture Media und/oder der Nutzung des Logos der Marke der Auftragnehmerin sowie etwaige von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Werbe- und PR-Materialien zu verwenden.

6. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung und Sperre

Soweit ein Rechtsverstoß durch einen Beitrag und/oder die Website der auftraggebenden Person, auf die ein Hyperlink gesetzt wurde, vorliegt, verpflichtet sich die auftraggebende Person, die Auftragnehmerin von jeglicher Haftung im Sinne dieses Vertrages gegenüber Dritten freizustellen, die Auftragnehmerin nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und auf Verlangen der Auftragnehmerin etwaige Schadensersatzbeträge zzgl. der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der Auftragnehmerin kein Mitverschulden zur Last fällt.

Ist streitig, ob ein Anspruch eines Dritten besteht, und macht die auftraggebende Person das Nichtbestehen der Ansprüche geltend, hat die auftraggebende Person der Auftragnehmerin für die Abwehr der Ansprüche im Voraus ausreichende Sicherheit für Verfahrenskosten und Schadensersatzansprüche zu stellen und dem Streit beizutreten.

Die Parteien dieses Vertrages werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch einen Beitrag gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.

Bereits bei hinreichendem Verdacht eines solchen Verstoßes ist die Auftragnehmerin berechtigt den betreffenden Beitrag unverzüglich bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit durch die auftraggebende Person zu entfernen und/oder den Hyperlink zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle einer Beanstandung eines durch einen Beitrag der auftraggebenden Person Betroffen, die einen Hinweis auf einen angeblichen Rechtsverstoß so konkret fasst, dass die Rechtsverletzung auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung, bejaht werden kann, fordert die Auftragnehmerin die auftraggebende Person unverzüglich zur Stellungnahme innerhalb von 2 Tagen durch Weiterleitung der Beanstandung auf. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb dieser Frist aus, so löscht die Auftragnehmerin den beanstandeten Beitrag und/oder sperrt den Hyperlink.

Stellt die auftraggebende Person die Beanstandung substantiiert in Abrede, so hat die Auftragnehmerin dem Betroffenen dies mitzuteilen und Nachweise für die Rechtsverletzung zu verlangen.

Zur Entfernung des Beitrags ist die Auftragnehmerin nur dann verpflichtet, wenn der Betroffene entsprechende Beweise und Belege für die Rechtsverletzung vorlegt.

7. Nutzungsübertragung

Die auftraggebende Person versichert, dass alle Angaben, insbesondere die sie betreffenden Adress- Firmen- und Kontaktdaten sowie alle Informationen zu den von ihr übermitteltem Beitrag zutreffend sind und die Inhalte zur Veröffentlichung freigegeben sind.

Die auftraggebende Person versichert ferner, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Informationen, Aufnahmen oder Beiträge frei von musikalischen Aufführungsrechten der GEMA oder Rechten anderer Verwertungsgesellschaften sind. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, ist die auftragnehmende Person verpflichtet, die auf Grund der Nutzung und/oder Verbreitung durch die Auftragnehmerin anfallenden Gebühren der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft zu zahlen.

Die auftraggebende Person versichert und erklärt, dass sie Inhaberin der vollständigen, örtlich, sachlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte des von ihr zur Verfügung gestellten Beitrages und/oder Fotos und/oder Textes ist sowie, dass diese Rechte frei von Ansprüchen Dritter sind. Sie versichert zudem, dass die Inhalte weder die Rechte Dritter verletzen, noch gesetzlich verboten oder nur eingeschränkt zu publizieren sind sowie das gewerbliche Schutz-, Eigentums-, Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden.

Die auftraggebende Person überträgt der Auftragnehmerin an den zur Verfügung gestellten Beiträgen für die Dauer dieses Vertrages vor allem zur Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, zur Distribution über http://foodculturemedia.newsmarket.com/ und zum Schnitt von PR-Video-Beiträgen die nicht ausschließlichen, aber räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte an dem jeweiligen Werk (Beitrag, Foto, Text, etc.), das Recht, das Werk in unveränderter, bearbeiteter und umgestalteter Form ganz oder teilweiße, beliebig oft für alle Zwecke des Rundfunks und Fernsehens, sowie die unter Benutzung des Werkes hergestellte Produktion im gleichen Umfang für alle Zwecke des Films und der audiovisuellen Verwertung zu nutzen, insbesondere das jeweilige Werk selbst, durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen ganz oder teilweise auszuwerten oder auswerten zu lassen, das Werk zu senden, senden zu lassen oder weitersenden zu lassen.

Hierzu gehören die Verbreitung durch Fernsehen und außerhalb des Fernsehens, insbesondere (beliebig häufige) Nutzungen im Rundfunk (Draht-, Ton- und Fernsehrundfunk, Kabelhörfunk und Kabelfernsehen - einschließlich des Rechts der Kabelweitersendung durch Dritte -, Live-Streaming und Satellitenhörfunk und Satellitenfernsehen, die Verwendung in Verteildiensten in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren Textdiensten sowie Online-Diensten und/oder sonstigen Verbreitungsarten und/oder Medien), öffentliche und/oder nichtöffentliche Vorführungen und Verwertungen sowie alle Arten der visuellen Nutzung, insbesondere auch multimediale Verwertungen der vertragsgegenständlichen Produktion in- und außerhalb des Rundfunks (z.B. Kinoauswertung, literarische Verwertung, einschließlich der Nutzung in Themenparks, anlässlich von Messen, Ausstellungen, Festivals und Wettbewerben, zu Prüf-, Lehr-, Anschauungs- und Forschungszwecken sowie im Rahmen politischer und kultureller Bildungsarbeit, Videokassetten, CDI/CD-ROM, Video-on-Demand-Nutzungen, Online-Dienste (Internet), Audiokassette, CD, CDV, DVD usw.), wobei die Wiedergabe eines Bild- und/oder Tonträgers durch alle technischen Mittel erfolgen kann.

Die vorstehende Rechtsübertragung erfolgt unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist für die Dauer dieses Vertrags berechtigt, die Beiträge, Fotos und Texte zu nutzen.

Von der Übertragung der Nutzungsrechte sind weiter umfasst, das

Kino- und Vorführrecht

Senderecht

Videogrammrecht

Recht Zurverfügungstellung bei Abruf

Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht

Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrecht

Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung

Druck- und Drucknebenrechte

Bild- und Tonträgerrecht

Merchandisingrecht

Radiohörspiel- und Bühnenrecht

Archivierungsrecht

Datenbankübertragungsrecht

Verschmelzungsrecht im Rahmen einer Multimediaproduktion

Recht das Werk oder Teile davon durch upload im Internet oder anderen auch geschlossenen Netzwerken, newsgroups, Plattformen, blogs etc. zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen sowie Dritten zur Benutzung und/ oder Bearbeitung und Weiterverbreitung zur Verfügung zu stellen

Recht das Werk in den Sozialen Netzwerken zum Sharen (Teilen) freizugeben

Das Recht, das Werk auf Plattformen im Internet einzustellen und einzubinden (Embedding) sowie gegenüber Dritten auf anderen Webseiten freizugeben.

Weiterentwicklungsrecht an dem oben näher beschriebenen Werk

Nicht übertragen werden das Filmherstellungsrecht und das Titelverwendungsrecht.

Die auftraggebende Person steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, welche sie im Rahmen an den zur Verfügung gestellten Beiträgen, Fotos, Texten erhalten oder als Urheber selbst hat, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind, die der Zurverfügungstellung und der damit erklärten Nutzung entgegenstehen und die auftraggebende Person auch, soweit Leistungen Dritter betroffen sind, dieselbe freie Rechtsposition hat, wie sie vorstehend zur Übertragung an die Auftragnehmerin erklärt hat.


8. Datenschutz, Datenspeicherung

Die auftraggebende Person stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer persönlichen und geschäftlichen Daten, der Nutzungsdaten, der veröffentlichten Inhalte, Beiträge, Texten und Fotos zu.

Die der Auftragnehmerin übermittelten personenbezogenen Daten werden nur für den jeweiligen Zweck verwendet, für den sie überlassen wurden.

Der auftraggebenden Person steht unentgeltlich ein Auskunftsrecht bezüglich der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Auskunfts-, Korrektur- oder Löschungsersuchen sind an die Adresse der Auftragnehmerin Food Culture Media GbR, Reinhardtstr. 47, 10117 Berlin , Telefon: +49 30 21960536,

E-Mail: info@foodculturemedia.de, Geschäftsführerin: Isabella Pfaff zu richten.

9. Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen, haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt.

Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

Die Auftragnehmerin haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gemäß der nachfolgenden Regelung:

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

10. Vertragsdauer / Kündigung

Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Unterzeichnung. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wird.

Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern die auftraggebende Person Kaufmann ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. Die Auftragnehmerin ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht.

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